Art. 1 Eine Stiftung für historische und archäologische Studien von Magna Graecia namens MAGAESTY Founfation, kurz MAGESTY, wurde gegründet. Die Stiftung ist in folgenden Bereichen tätig: Kunst, Archäologie und Geschichte Design, Forschung und wissenschaftliche Verbreitung Bildung, Bildung und Ausbildung Verbesserung, Schutz und Erhaltung des kulturellen Erbes, bestehend aus künstlerischen, ökologischen und immateriellen Vermögenswerten Tourismus und Kulturförderung Freiwilligenarbeit und Philanthropie Geltungsbereich: Region Kalabrien Art. 2 - Hauptsitz Die Stiftung hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt. in Catanzaro, in via Leonardo Gallucci Nr. 7 Art. 3 - Mission und Prinzipien Das oben Genannte ist eine philanthropisch-kulturelle Stiftung, eine gemeinnützige Organisation, die Ziele von sozialem Interesse verfolgt. Es wurde mit der Absicht geboren, Studien-, Forschungs-, Verbesserungs- und Erhaltungsaktivitäten im Zusammenhang mit der Geschichte und Archäologie von Magna Grecia in einem weiten chronologischen Zeitraum und in einem ausgedehnten Gebiet, das auf das Gebiet der Region Kalabrien beschränkt ist, zu entwickeln, zu fördern und zu unterstützen. Die von der Stiftung festgelegten Ziele sind in erster Linie die Unterstützung von Forschungsaktivitäten junger Wissenschaftler und Forscher sowie die Förderung dieser Studien, die darauf abzielen, ihre soziokulturellen, sprachlichen, ernährungsphysiologischen und religiösen Wurzeln wiederzuentdecken, um Aufmerksamkeit zu erregen von Landsleuten über die Besonderheiten, die dieses Gebiet besitzt, indem es es auch außerhalb unserer Grenzen fördert. Die Stiftung möchte das kulturelle und touristische Angebot in Bezug auf das kulturelle Erbe von Magna Graecia umsetzen. Schließlich möchte sich die Stiftung als Aggregationszentrum und Katalysator von Interessen in den verschiedenen Gebieten (z. B. in Verbänden oder Gruppen von Enthusiasten) anbieten, um ein Koordinierungsnetzwerk aufzubauen, das die Verbreitung und Umsetzung der verschiedenen forschungsbezogenen Initiativen erleichtert. archäologische und das Studium der Geschichte der Verwendungen und Bräuche unserer Gesellschaft. Die drei Prinzipien, auf denen die Stiftung basiert, sind: 1) Pluralität, 2) Interdisziplinarität, 3) Wissenschaftlichkeit. Pluralität - Die Stiftung richtet sich an verschiedene Sektoren und Zielgruppen, um eine maximale Zusammenarbeit zwischen den Parteien und den vollen Genuss von Wissens- und Innovationsformen zu gewährleisten. Interdisziplinarität - Die Stiftung sorgt für Integrations- und Interaktionsbeziehungen zwischen verschiedenen Disziplinen, um einen wissenschaftlichen und fachlichen Ansatz zu gewährleisten. Wissenschaftlichkeit - Die Stiftung verwendet wissenschaftliche Methoden und Instrumente, die ihre Autorität und Genauigkeit sicherstellen. Art. 4 - Modus operandi Die Stiftung kann jede Initiative ergreifen und jede zur Umsetzung ihres Auftrags geeignete Handlung umsetzen, insbesondere durch folgende Maßnahmen: - Unterstützung, Förderung und / oder Durchführung von Studien-, Forschungs-, Analyse- und Kommunikationsaktivitäten der Ergebnisse dieser Forschung auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Bevölkerung, Ausbildung, Erziehung, Design, Programmierung und Dokumentation auf dem Gebiet der Archäologie und verwandter und verwandter Disziplinen. - Organisation und Förderung von Seminaren, Konferenzen, Workshops, kulturellen Treffen, kulturellen und beruflichen Schulungen und anderen Aktivitäten im Zusammenhang mit den institutionellen Zwecken der Stiftung. - Förderung und Planung von Sensibilisierungskampagnen, die sich insbesondere an junge Generationen richten, durch aktualisierte und integrierte Formen der wissenschaftlichen und kulturellen Kommunikation. - Förderung und Förderung der Einbeziehung von Schulen durch Bildungsworkshops, Schulungsaktivitäten, Schulprojekte, Führungen und Inspektionen vor Ort. - Aufbau und Betreuung von Ausstellungen und Ausstellungsaktivitäten, die ebenfalls interdisziplinär sind, um die Begegnung zwischen Geschichte, Wissenschaft, Kunst und Technologie zu entwickeln. - Umsetzung und Förderung von redaktionellen Initiativen in Papierform und in digitaler Form wie wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Katalogen, archäologischen Pflanzen, Konferenzberichten, Magazinen, Zeitschriften, Informationsbroschüren, audiovisuellen Produkten, Audioguides, fotografischer und planimetrischer Aufklärung. Archive einrichten und neu anordnen; bibliografische Quellen zu bewahren und zu verbreiten, die sonst nicht verwendbar wären. - Entwicklung digitaler Datenbanken für die Sammlung und Verwendung des didaktischen, informativen und bibliografischen Materials zur Geschichte und Archäologie von Magna Graecia, Gegenstand der Mission. - Neuordnung, Katalogisierung, Inventarisierung und Verbreitung historisch-archäologischer Funde von Magna Graecia. Verwalten Sie Datenbanken in Bezug auf Waren, Kontexte, Denkmäler und archäologische Stätten. - Förderung von Technologien für die Installation und Erhaltung von Museen, Volkstraditionen und kleinen Künsten zum Zweck ihrer Erhaltung, auch durch die Organisation von Ausstellungen historischer, künstlerischer und dokumentarischer Natur. - Förderung von Technologien für archäologische Ausgrabungen sowie für Kunstworkshops, die ebenfalls auf die Restaurierung abzielen. - Gewährleistung des Schutzes und der Verbesserung des archäologischen, monumentalen, historischen, künstlerischen und kulturellen, öffentlichen und privaten Erbes, Gewährleistung der Verbesserung des Sektors der Demo-Ethno-Anthropologie und des immateriellen Erbes. - Identifizieren, ermitteln und melden Sie Stätten von historisch-archäologischem Interesse, fördern und verwalten Sie archäologische Gebiete in Zusammenarbeit mit den Superintendenzen für Archäologie, Bildende Kunst und Landschaft notwendig ist die freiwillige Tätigkeit der Teilnehmer an der Stiftung. - Zusätzliche und kulturelle Dienstleistungen für das Verbesserungsmanagement von archäologischen Parks, Museumszentren und Kulturzentren zur Qualifizierung des kulturellen und touristischen Angebots direkt, in Konzession oder in Verbindung vorschlagen und verwalten. - Entwicklung von Kommunikations-, Informations- und Tourismus-Kulturförderungssystemen. - Förderung der Entwicklung neuer historisch-archäologischer Untersuchungs- und Erhaltungstechnologien. - Unterstützung der Entwicklung und / oder Implementierung innovativer und technologischer Systeme (z. B. soziale Netzwerke, Augmented Reality, Audio- / Video-Anleitungen) zur Verbesserung und Nutzung historischer und kultureller Ressourcen. - Unterstützung lokaler Institutionen und Fachkräfte aus anderen Disziplinen bei der Planung und Durchführung städtischer Arbeiten, bei der Koordinierung der geplanten Maßnahmen zum archäologischen Erbe und bei der Durchführung von Aktivitäten zur Interpretation und Landschaftsorganisation des Gebiets in Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten. - Aufbau von Kooperationen und Vereinbarung von Vereinbarungen mit Forschungsinstituten, Universitäten, kulturellen Einrichtungen, Verbänden und anderen Stiftungen, die die Ziele der Mission teilen. - Abschluss von Vereinbarungen mit Unternehmen und öffentlichen oder privaten Einrichtungen, Abschluss von Vereinbarungen über die Zuordnung von Studien, Forschung oder Teilen der Aktivitäten, die mit der Verfolgung der im vorherigen Artikel genannten Zwecke verbunden und maßgeblich sind. - direkt oder indirekt Beteiligungen und Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art, Vereinigungen oder Stiftungen, Konsortien oder Körperschaften mit ähnlichen Zwecken zu gründen, zu erwerben, zu halten oder zu übernehmen, die mit ihren eigenen Zwecken verbunden oder ähnlich sind und in jedem Fall mit der Erreichung der sozialen Zwecke der Stiftung vereinbar sind a gemeinnütziger Zweck, aber nur zum Zweck der Verfolgung seiner Mission. - Erwerb und Übertragung von Marken, Patenten und anderen Eigentumsrechten, die mit der durchgeführten Aktivität verbunden sind, auch unter Lizenz. - Einrichtung von Büros und Niederlassungen der Stiftung in Italien und im Ausland. - Starten Sie Spendenaktionen, um die von der Stiftung geplanten Aktivitäten zu unterstützen. - Förderung und Organisation anderer Arten von Initiativen zur Erreichung der Ziele der Stiftung. Stipendien und Preisinstitutionen werden ebenfalls zugelassen und sollen an junge Wissenschaftler vergeben werden, deren Interessengebiet im Einklang mit der Mission der Stiftung steht. Art. 5 - Kooperationen Die im Rahmen des Stiftungsauftrags durchgeführten interdisziplinären Forschungen und Studien nutzen auch die Zusammenarbeit mit anderen Instituten. Um ihr Ziel zu erreichen, ist die Stiftung aufgefordert, über Partnerschaften und Konventionen, Stiftungen und Verbände Beziehungen zu lokalen Behörden, Superintendenzen, Museen, historischen und archäologischen Parks, Studienzentren, Universitäten, Schulen, nationalen und internationalen Kultur- und Forschungseinrichtungen aufrechtzuerhalten in demselben Bereich und Gebiet von Interesse tätig sein. Die Stiftung stellt lokalen Gemeinschaften, Institutionen und Wissenschaftlern Professionalität, verschiedene Fähigkeiten und Instrumente zur Verfügung, um neue Wege zur Förderung, Erhaltung, Nutzung, einschließlich des Tourismus, zum Studium und zur Verwaltung historisch-archäologischer, kultureller und ökologischer Ressourcen zu identifizieren. - Landschaften von Magna Graecia. Art. 6 - Kulturerbe - Das Vermögen der Stiftung setzt sich zusammen aus: - dem Stiftungsfonds, der sich aus dem vom Gründer übertragenen Vermögen zusammensetzt; - bewegliches und unbewegliches Vermögen, das die Stiftung in irgendeiner Form erreicht, einschließlich der von der Stiftung gemäß den Bestimmungen dieses Statuts erworbenen; - aus Spenden von Einrichtungen oder Privatpersonen mit ausdrücklichem Bestimmungsort zur Erhöhung des Vermögens; - die jährlichen Beiträge und liberalen Spenden von Wohltätern, Unterstützern und Teilnehmern gemäß Artikel 14; - aus Beiträgen, die dem Staat vom Stiftungsfonds, von Gebietskörperschaften, von anderen öffentlichen und / oder privaten Körperschaften zugewiesen wurden; - die Einnahmen und Einnahmen aus den Vermögenswerten und Aktivitäten der Stiftung; - sonstige Beiträge des Staates, der Gebietskörperschaften oder anderer öffentlicher und / oder privater Stellen; - Einnahmen aus institutionellen, ergänzenden, instrumentellen und verwandten Aktivitäten. - Die Stiftung kann auch Veröffentlichungen wie Zeitschriften oder Monographien erwerben, um sowohl eine physische als auch eine nutzbare Online-Bibliothek einzurichten. Es kann Funde von historisch-archäologischem Interesse öffentlichen oder privaten Ursprungs ausschließlich für Katalogisierungs-, Museums-, Bildungs- und populäre Zwecke erwerben oder verwalten. Sie können die vorgenannten Waren auch als Gebrauch entsorgen, ohne sie zu besitzen. - Die Stiftung kann das bewegliche und unbewegliche Vermögen verwalten und verwalten, dessen Eigentümer, Vermieter, Kreditnehmer oder in jedem Fall Eigentümer sie ist. Der Erlös aus der Nutzung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen muss reinvestiert werden, um die Zwecke der Stiftung zu verfolgen. - Die Stiftung darf den Verkauf von Vermögenswerten, die zu den Vermögenswerten gehören, nur zur Deckung der laufenden Kosten der institutionellen Tätigkeit durchführen. - Die Stiftung kann auch alle Wertpapier-, Immobilien-, Handels- und Finanzgeschäfte durchführen, die zur Verfolgung ihrer institutionellen Zwecke erforderlich oder nützlich sind. Art. 7 - Mittel und Mittelbeschaffung Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Stiftung Beiträge erhalten, die zur Unterstützung der Verwaltungskosten oder speziell zur Finanzierung bestimmter Initiativen dienen sollen, die unter ihre institutionellen Zwecke fallen. Es ist auch geplant, Spenden durch freiwillige, finanzielle oder instrumentelle Spenden oder durch Werbekampagnen, Verkauf von periodischen oder monografischen Veröffentlichungen, Verkauf von Gadgets, Realisierungen zum Thema Archäologie von Magna Graecia, durch Bildungs- und Ausbildungsprojekte, Workshops zu sammeln , beliebte Veranstaltungen, Organisation von Konferenzen, für die Beiträge von öffentlichen oder privaten Sponsoren, Ausstellungen, Veranstaltungen, Organisation von Sommerkursen, Schulcamps, Führungen, Ausgrabungskampagnen verwendet werden können. Es kann auch auf Projekte für öffentliche und private Aufgaben zugreifen für: - historisch-archäologische Untersuchungen, Felduntersuchungen, Studien, Forschung, Förderung, Nutzung, Verbreitung und Erhaltung von archäologischen, materiellen und immateriellen Vermögenswerten; - Gestaltung, Leitung, Organisation und Durchführung von Forschungen und topografischen Interpretationen sowie anthropischen Landschaften, auch mit Hilfe angewandter Technologien und des Beitrags verwandter Wissenschaften, um deren Identifizierung, Rekonstruktion und Identifizierung von Kontexten und archäologischen Stätten zu erreichen; - Management der touristischen und kulturellen Verbesserung des Umwelt-, Monumental- und Kulturerbes; - und alles andere, was dem Zweck der Stiftung entspricht. Artikel 8 - Gründungsorgane - Gründungsorgane sind: - der Präsident der Stiftung; - der Vizepräsident, falls ernannt; - das Prüfungsgremium, wenn beschlossen wird, ihn zu ernennen. -Art.9 - Befugnisse - Der Präsident ist eine lebenslange Aufgabe, er hat die rechtliche Vertretung der Stiftung mit allen Befugnissen im Zusammenhang mit der ordentlichen Verwaltung derselben, einschließlich der Ernennung eines Vizepräsidenten für das Leben und der Staatsanwälte, der Festlegung ihrer Befugnisse und Delegationen. - Der Präsident leitet die Beziehungen zu den Behörden und den öffentlichen Verwaltungen. - Der Präsident unterzeichnet die Dokumente und was für die Erklärung aller beratenden Angelegenheiten erforderlich ist. überwacht die gute administrative Leistung der Stiftung; sorgt für die Einhaltung des Gesetzes und fördert gegebenenfalls dessen Reform. - Der Präsident hat das Recht, einen bezahlten Rechtsberater für professionelle Dienstleistungen zu ernennen. - Der Präsident kann einen bezahlten Verwaltungssekretär für professionelle Dienstleistungen ernennen. - hat das Recht, im Falle des Todes oder des Rücktritts des derzeitigen Präsidenten den neuen Präsidenten sowie etwaige Vizepräsidenten, den wissenschaftlichen Direktor und das Prüfungsgremium zu ernennen, indem er es unter den Mitgliedern auf Lebenszeit auswählt; -Wenn der Präsident abwesend oder behindert ist, tritt der Vizepräsident, falls er ernannt wird, an seine Stelle. -Kunst. 10 - Ersatz - Um das Verständnis des Gründers aufrechtzuerhalten, hat der Präsident die Befugnis, seinen Ersatz zu ernennen, der aus den Verwandten des dritten Grades ausgewählt wird und innerhalb von 30 Tagen nach Rücktritt, dauerhaftem Hindernis oder Tod sein Amt antritt. - Bei Abwesenheit von Verwandten innerhalb des dritten Grades ist der Stellvertreter der Vizepräsident, falls er ernannt wird. -Art 11 - Zusammensetzung, Ernennung und Funktionen des Prüfungsausschusses oder des Einzelprüfers Der Präsident hat das Recht, einen Prüfungsausschuss oder einen Einzelprüfer zu ernennen; Der Verwaltungsrat besteht aus drei effektiven Mitgliedern und zwei Stellvertretern und bleibt fünf Jahre im Amt. Der Verwaltungsrat oder der Abschlussprüfer überwacht die Verwaltung der Stiftung und die Buchführung. Es prüft den Entwurf des Jahresabschlusses und bringt seine Bemerkungen in einem spezifischen Bericht zum Ausdruck, der dem Verwaltungsrat zusammen mit dem Entwurf selbst übermittelt wird. -Art 12 - Geschäftsjahr Die Tätigkeit der Stiftung wird auf der Grundlage von Jahres- und Mehrjahresprogrammen organisiert. Die Verwaltungsbehörde ist verantwortlich für: - Genehmigung des Haushaltsplans bis September und des endgültigen Restbetrags bis April. - Das Arbeitsprogramm ist dem Budget beigefügt. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. - sich um die Verwaltung des ordentlichen und außerordentlichen Einkommens sowie um die Verteilung des jährlichen Haushaltseinkommens auf die verschiedenen Initiativen zu kümmern, die den Zweck der Stiftung bilden; - interne Vorschriften zu genehmigen. -Beim. 13 - Die Direktoren und das wissenschaftliche Komitee Der Präsident ernennt: - einen hochqualifizierten wissenschaftlichen Direktor, der die Aufgabe hat, die Beziehungen zu Superintendenzen, Museen, Studienzentren, Universitäten, Schulen, nationalen und internationalen Kultur- und Forschungseinrichtungen zu pflegen und zu verfolgen die wissenschaftlichen Zwecke der Stiftung. Der wissenschaftliche Direktor bleibt drei Jahre im Amt, kann erneut bestätigt werden. - ein Exekutivdirektor / Studienleiter in der Gestalt eines qualifizierten Forschers / Gelehrten, Experten auf dem Gebiet der Mission, der die Aufgabe hat, die Ziele der Stiftung durch die Leitung der technisch-operativen Aktivitäten und Umsetzungsprojekte umzusetzen. Es wird auch für die Bewertung und Auswahl der Projekte verantwortlich sein, die unterstützt oder umgesetzt werden sollen. Der Auftrag dauert drei Jahre, kann erneut bestätigt werden und wird für berufliche und / oder Projektarbeit vergütet. - Ein Redaktionsleiter, der den Vorsitz der Redaktion innehat und drei Jahre im Amt bleibt, kann erneut bestätigt werden. Ein wissenschaftlicher Ausschuss unter dem Vorsitz des wissenschaftlichen Direktors wird ad hoc für die Vergabe von Stipendien und Preisen eingerichtet. Dazu gehören: der Präsident, der wissenschaftliche Direktor, der Exekutivdirektor und der Redaktionsdirektor. Darüber hinaus ist ein Redaktionskomitee mit Branchenexperten unter der Leitung des Redaktionsdirektors für redaktionelle Initiativen vorgesehen. 14 - Teilnehmer an der Stiftung und Ausschüsse Teilnehmer an der Stiftung und sind verpflichtet, die von der Verwaltungsbehörde festgelegte Jahresgebühr zu zahlen: - Die Wohltäter, diejenigen, die nach Annahme des Antrags auf Mitgliedschaft einen Beitrag zu den Zwecken der Stiftung leisten, wobei der Beitrag von der Einrichtung beraten wird administrative. Diese werden in einem Ausschuss unter Vorsitz des Präsidenten gebildet und nehmen an den Entscheidungen über die zu finanzierenden Projekte teil. - Unterstützer derjenigen, die nach Annahme des Beitrittsantrags mit dem von der Verwaltungsbehörde beratenen Beitrag zu den Zwecken der Stiftung beitragen. Die Unterstützer sind in einem Register eingetragen und werden ständig über alle Aktivitäten der Stiftung informiert und erhalten alle Veröffentlichungen. - Anhänger derjenigen, die nach Annahme des Mitgliedsantrags mit dem von der Verwaltungsbehörde beratenen Beitrag zu den Zwecken der Stiftung beitragen. - Freiwillige, die der Stiftung ihre Arbeit kostenlos zur Verfügung stellen, sind nicht verpflichtet, die Jahresgebühr zu zahlen. - Alle Teilnehmer können auf die Räumlichkeiten und Strukturen der Stiftung zugreifen, Archive, Bibliotheken und Dokumentationszentren konsultieren, um institutionelle Aktivitäten nicht zu beeinträchtigen. Sie können kostenlos an den Initiativen und Schulungen teilnehmen und haben Anspruch auf regelmäßige Veröffentlichungen. --Kunst. 15 - Verschiebung - Für alle in diesem Gesetz nicht vorgesehenen Angelegenheiten gelten die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, soweit zutreffend.